- Zur Abrechnung mittels externer Dienstleister und Abrechnungsdienste ist eine Einverständnis des Versicherten zur Datenweitergabe erforderlich.
- Das System gleicht vorhandene und noch nicht abgerechnete PKV- und iGeL Scheine mit den Versichertendaten ab und weist Sie auf vorhandene Lücken hin.
- Zugriff auf Versichertendaten direkt aus der Liste.
- Export der Liste in ein PDF